Betreuungsinhalte
Die Arbeitsweise der MitarbeiterInnen orientiert sich im wesentlichen an der sozialen Einzelfallhilfe. Eine erfolgreiche Förderung setzt eine intensive Beziehungsarbeit zwischen Betreuten und MitarbeiterInnen voraus.
In der Regel werden Besuchs- und Beratungstermine vereinbart. Mindestens ein Mitarbeiter ist rund um die Uhr erreichbar.
Neben der Einzelfallhilfe wird eine Gruppenarbeit angeboten. Dazu gehören z.B. regelmäßige Gruppenabende, gemeinsames Essen, kulturelle Angebote. Die Gruppenarbeit dient der Verbesserung der sozialen Kompetenz, dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und der Unterstützung untereinander.
Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet das MitarbeiterInnenteam und der Jugendliche in Absprache mit der Leitung der Einrichtung.
Grundsätzlich ist von der Freiwilligkeit der jungen Menschen auszugehen, die in unsere Betreuungsform gelangen. Zu den Aufnahmekriterien gehören die Bereitschaft, an dem Erfolg der Maßnahme mitzuwirken und sich gegenüber den MitarbeiterInnen kooperativ zu verhalten.
Die Art des Aufnahmeverfahrens ist abhängig davon, ob der junge Mensch sich in einem Ablösungsprozeß aus einer Gruppe befindet oder direkt aus dem Elternhaus, einer jugendpsychiatrischen Klinik oder ähnlichem in das Betreute Einzelwohnen aufgenommen wird.
Die Dauer des Aufenthaltes ist grundsätzlich auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse des jungen Menschen abzustimmen.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, daß der Betreuungsprozeß eine intensive Anfangsphase umfaßt, während in der Zeit der Betreuung stabile und krisenhafte Phasen wechseln. Ein erhöhter Bedarf ergibt sich am Ende der Maßnahme, wobei an dieser Stelle konzeptionell auch eine Nachbetreuung ansetzen kann.
3.1. Aufnahmeverfahren
Im wesentlichen beinhaltet das Aufnahmeverfahren folgende Punkte:
a) Anfrage
* Kontaktherstellung durch das Jugendamt, abgebende Gruppe/Institution
* ggf. Akteneinsicht
b) Informationsgespräch
* Informationsaustausch über die Situation des jungen Menschen und die Angebote der Einrichtung
c) Entscheidung im Hilfeplanverfahren
* Erstellung eines Hilfeplanes unter Beteiligung des jungen Menschen, der verantwortlichen MitarbeiterInnen und des zuständigen Kostenträgers
d) Vorbereitung der Betreuung
* Einrichtung und ggf. Renovierung der Wohnmöglichkeit
* Absprache zur Vorbereitung von Betreuungsvereinbarungen
* Klärung der Ablösephase aus der vorherigen Betreuungsinstitution/dem Elternhaus u.ä.
e) Erziehungsplanung
* Festlegung der Planung unter Berücksichtigung des Hilfeplanes
* Einbeziehung von Angehörigen, sozialem Umfeld, therapeutischen Fachkräften
* Festlegung der Betreuungsdichte unter individuell flexiblen Gesichtspunkten
An allen Kontakten und Gesprächen sind die jungen Menschen und ihre künftigen BetreuerInnen zu beteiligen. Den Abschluß des Aufnahmeverfahrens bildet der Aufnahmetag.
3.2. Betreuungsphase
Zu den verschiedenen Hilfestellungen in der Betreuungsphase gehören:
a) die Gestaltung des Alltages und Organisation des Haushaltes
* Haushaltsführung mit Einkauf, kochen, waschen, putzen
Arbeiten im Haus (z.B. Treppenreinigung)
b) der Umgang mit Geld, Behörden, Vermietern und Nachbarn
* Einteilung der zur Verfügung stehenden monatlichen Finanzen
* Führung eigener Konten
* Begleitung bei Behördengängen
* Möglichkeiten und Grenzen bei Anschaffungen
* Kontakte zu Vermietern und Nachbarn bei Regelungen im Rahmen der Hausgemeinschaft/Hausordnung
c) Umgang mit schulischen und/oder beruflichen Problemen
* regelmäßiger Besuch von Schule/Arbeitsplatz
* ggf. schulische/theoretische Nachhilfe
* Motivationsförderung
* Berufsfindungsmaßnahmen
* berufsbezogene Schulung
* Arbeitstraining
* Berufsausbildung
* Erwerb von Schulabschlüssen
* Erwerb von nichtschulischen Abschlüssen
d) Entwicklung von Lebensperspektiven
* Umgang mit "Stimmungen", Einsamkeit, Zeit, Isolierung und Ängsten
* Umgang mit Konflikten/Auseinandersetzungen
* Abbau von "Fluchtverhalten"
* Kennenlernen von Hilfsangeboten außerhalb der Einrichtung
e) Gestaltung der Freizeit und sozialer Kontakte
* Bedürfnisse der Freizeitgestaltung erkennen lernen und umsetzen
* Informationen über Freizeitmöglichkeiten
* Organisation für sich und andere
* Durchführung von Ferienfreizeiten
* Durchführung von regelmäßigen Gruppentreffen
* Auf- bzw. Ausbau der Kontakte zu Angehörigen, sofern dies aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheint
3.3. Ablösungsphase
Die Ablösungsphase ist erreicht, wenn kein erzieherischer Bedarf mehr besteht und die jungen Menschen
* eigenverantwortlich ihre Lebensführung übernehmen
* eine Wohnmöglichkeit besteht
* eine berufliche Perspektive bzw. ein Arbeitsplatz vorhanden und
der Übergang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln gewährleistet ist.
3.4. Nachbetreuung
Die Möglichkeit der Nachbetreuung versteht sich als fortführende Beratung und Unterstützung der jungen Menschen, entsprechend ihren Bedürfnissen.. Sie versteht sich als "Erprobungsphase" nach Beendigung der Maßnahme Betreutes Einzelwohnen.
Der Betreuungsaufwand richtet sich auch hier nach den individuellen Erfordernissen und ist mit dem Kostenträger abzustimmen.