Zielgruppe
Auf der Grundlage des KJHG/SGB VIII und des SGB XII werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts in der Regel ab 16-Jahren aufgenommen. Hierzu gehören selbstverständlich auch ausländische Jugendliche.
Weiterhin können junge Schwangere sowie Mütter gemeinsam mit ihren Kindern in der Einrichtung des Betreuten Jugendwohnens aufgenommen werden.
Indikationen für eine Aufnahme in das Betreute Jugendwohnen können z.B. sein
- Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem
- Entwicklungsstörungen
- Verhaltens- und emotionale Störungen
- Reaktive Störungen aufgrund familiärer Belastungen
- Beeinträchtigungen im Intelligenzbereich und im Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
- Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
etc.