Aufnahmeverfahren

Die Art des Aufnahmeverfahrens ist abhängig davon, ob der junge Mensch sich in einem Ablösungsprozess aus einer Gruppe befindet oder direkt aus dem Elternhaus, einer jugendpsychiatrischen Klinik oder ähnlichem in das Betreute Einzelwohnen aufgenommen wird.

Die Dauer des Aufenthaltes ist grundsätzlich auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse des jungen Menschen abzustimmen.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass der Betreuungsprozess eine intensive Anfangsphase umfasst, während in der Zeit der Betreuung stabile und krisenhafte Phasen wechseln. Ein erhöhter Bedarf ergibt sich am Ende der Maßnahme, wobei an dieser Stelle konzeptionell auch eine Nachbetreuung ansetzen kann.

 

          a) Anfrage

  • Kontaktherstellung durch das Jugendamt, abgebende Gruppe/Institution
  • ggf. Akteneinsicht    

          b) Informationsgespräch

  • Informationsaustausch über die Situation des jungen Menschen und die Angebote der Einrichtung

          c) Entscheidung im Hilfeplanverfahren

  • Erstellung eines Hilfeplanes unter Beteiligung des jungen Menschen, der verantwortlichen MitarbeiterInnen und des zuständigen Kostenträgers

          d) Vorbereitung der Betreuung

  • Einrichtung und ggf. Renovierung der Wohnmöglichkeit
  • Absprache zur Vorbereitung von Betreuungsvereinbarungen
  • Klärung der Ablösephase aus der vorherigen Betreuungsinstitution/dem Elternhaus u.ä.

          e) Erziehungsplanung

  • Festlegung der Planung unter Berücksichtigung des Hilfeplanes
  • Einbeziehung von Angehörigen, sozialem Umfeld, therapeutischen Fachkräften
  • Festlegung der Betreuungsdichte unter individuell flexiblen Gesichtspunkten

An allen Kontakten und Gesprächen sind die jungen Menschen und ihre künftigen BetreuerInnen zu beteiligen. Den Abschluss des Aufnahmeverfahrens bildet der Aufnahmetag.

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