Die Art des Aufnahmeverfahrens ist abhängig davon, ob der junge Mensch sich in einem Ablösungsprozess aus einer Gruppe befindet oder direkt aus dem Elternhaus, einer jugendpsychiatrischen Klinik
oder ähnlichem in das Betreute Einzelwohnen aufgenommen wird.
Die Dauer des Aufenthaltes ist grundsätzlich auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse des jungen Menschen abzustimmen.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass der Betreuungsprozess eine intensive Anfangsphase umfasst, während in der Zeit der Betreuung stabile und krisenhafte Phasen wechseln. Ein erhöhter Bedarf ergibt
sich am Ende der Maßnahme, wobei an dieser Stelle konzeptionell auch eine Nachbetreuung ansetzen kann.
a) Anfrage
b) Informationsgespräch
c) Entscheidung im Hilfeplanverfahren
d) Vorbereitung der Betreuung
e) Erziehungsplanung
An allen Kontakten und Gesprächen sind die jungen Menschen und ihre künftigen BetreuerInnen zu beteiligen. Den Abschluss des Aufnahmeverfahrens bildet der Aufnahmetag.