Auf der Grundlage des SGB VIII und des SGB IX werden Jugendliche und junge Erwachsene aller Geschlechter in der Regel ab 16-Jahren aufgenommen.
Hierzu gehören selbstverständlich auch ausländische Jugendliche, insbesonders unbegleitete, minderjährige Ausländer.
Indikatoren für eine Aufnahme in das Betreute Jugendwohnen können z.B. sein:
- Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem
- Entwicklungsstörungen
- Verhaltens- und emotionale Störungen
- Reaktive Störungen aufgrund familiärer Belastungen
- Beeinträchtigungen im Intelligenzbereich und im Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
- Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren