Die Zielgruppe

Auf der Grundlage des SGB VIII und des SGB IX werden Jugendliche und junge Erwachsene aller Geschlechter in der Regel ab 16-Jahren aufgenommen.

 

Hierzu gehören selbstverständlich auch ausländische Jugendliche, insbesonders unbegleitete, minderjährige Ausländer.

Indikatoren für eine Aufnahme in das Betreute Jugendwohnen können z.B. sein:

 

  • Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen
  • Reaktive Störungen aufgrund familiärer Belastungen
  • Beeinträchtigungen im Intelligenzbereich und im Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
  • Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
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