Die Wohnungen werden in der Regel durch den Träger der Maßnahme angemietet und zur Verfügung gestellt (Betreuung in den Räumen des BJW). Es handelt sich dabei um 1-2 Zimmerwohnungen mit Küche und
üblichen Sanitäreinrichtungen im Kieler Stadtgebiet. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, daß junge Heranwachsende in von Ihnen angemieteten Wohnungen betreut werden (Betreuung in
eigener Häuslichkeit).
Kontinuierliche Beziehungsarbeit zwischen den jungen Menschen und den MitarbeiterInnen setzt die Möglichkeit einer Anlaufstelle voraus, die regelmäßige Öffnungszeiten hat. Neben der damit verbundenen
Erreichbarkeit bietet unsere Anlaufstelle Möglichkeiten zu Gruppengesprächen, gemeinsamen Mahlzeiten u.ä. und ist damit Bestandteil unserer Konzeption, wobei der Verpflichtungsgrad zur Teilnahme
abhängig von der Situation des Jugendlichen und dem Hilfeplan ist.